* Die Atz
, plur. inusit. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches
ehedem Speise bedeutete, und nur noch in den Rechten für Atzungsrecht,
Ausspann, Gastung, Einkehr u. s. f. vorkommt, dasjenige Recht anzudeuten,
welches ein Herr hatte, bey seinen Vasallen einzukehren und sich von ihnen
verpflegen zu lassen;
S. Atzung. Az, von esse, kommt bey den ältesten
Fränkischen und Alemannischen Schriftstellern für Speise vor. In
Oberdeutschland ist dieses Wort auch männliche Geschlechtes, der
Atz. [
459-460]