Ätzbar
, -er, -ste, adj. et adv. 1) Fähig, geätzet zu werden;
welche Bedeutung doch wenig vorkommt, ob sie gleich der Ableitungssylbe -bar am
angemessensten ist. 2) Fähig zu ätzen, in welchem Verstande besonders
die Ätzbarkeit üblich ist, die ätzende Kraft, Ätzkraft,
mancher Körper zu bezeichnen. [
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