* Die Atzung
, plur. inus. ein größten theils veraltetes Wort, von
dem Zeitworte atzen oder ätzen, speisen. 1) Die Handlung des Speisens, die
Speisung oder Fütterung, in welcher Bedeutung es noch zuweilen in
Oberdeutschland vorkommt. 2) Womit geätzet, oder gefüttert wird, die
Nahrung der Fische und des Federviehes, und bey den Jägern auch des
Wildbretes; ingleichen die Lockspeise des Wildes, er Fische und Vögel. In
dieser Bedeutung ist auch das Niedersächsische Atung oder Ätung
üblich. 3) Das Recht, welches ein Landesherr hat, bey seinen Unterthanen
oder Vasallen einzukehren und sich oder seine Bedienten von ihnen verpflegen zu
lassen; die Atz, das Atzungsrecht, die Atzungsgerechtigkeit, das Ablager, die
Ausspann, Futter und Mahl, die Einkehr u. s. f. in dem Lateine der mittlern
Zeiten Jus Albergariae, von Alberga, Herberge. So sehr dieses Recht besonders
die Beherbergung und Speisung der Jagdbedienten betrifft, wird es auch die
Jägerätzung, und in Baiern das Nachtzill, Nachtziel, oder Nachtfels
genannt. [
461-462]