Assecuriren
, verb. reg. act. aus dem Ital. assecurare, ein besonders im
Handelswesen üblichen Wort, Sicherheit von der Gefahr des Verlustes
gewähren, die Gefahr des Verlustes gegen eine angemessene Bezahlung
über sich nehmen, mit einem guten Deutschen Wort, versichern. Daher der
Assecurant, des -en, plur. die -en, der die Gefahr gegen Bezahlung über
sich nimmt, der Versicherer; der Assecurat, des -en, plur. die -en, von dem sie
übernommen wird, der Versicherte; die Assecuranz, die Übernahme der
Gefahr gegen Bezahlung, die Versicherung, ingleichen dasjenige Geld, welches
man einem andern dafür bezahlet, die Prämie; oder Assecuranz-Anstalt,
eine Verbindung mehrerer, anderer Gefahr gegen Bezahlung gemeinschaftlich zu
übernehmen, die Versicherungsanstalt. [
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