Der Artikels-Brief
, des -es, plur. die -e, eine in Artikel abgetheilte Urkunde.
Ehedem war die kaiserliche Wahl-Capitulation unter diesem Nahmen bekannt.
Ingleichen pflegen die Handwerker ihre geschriebenen Gesetze mit diesem Nahmen
zu belegen, die sie sonst auch Gildebriefe, Innungs-Artikel, Innungsbriefe,
Handwerks-Artikel, Zunft-Artikel, Amts-Artikel, ingleichen Briefe schlechthin
nennen. [
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