Der Artikel
, des -s, plur. ut nom. sing. Diminutivum Artikelchen, von dem
Latein. Articulus, ein Glied.1. Ein Theil einer Rede oder Schrift, und eine in
besondere Abschnitte getheilte Schrift und Urkunde selbst. In dieser Bedeutung
hat man so wohl die Glaubensartikel, d. i. die wesentlichen Lehren der
Religion, als auch verschiedene andere in gewisse Artikel abgefaßte
Verhandlungen und Urkunden. Dahin gehören die Schmalkaldischen Artikel,
die Innungs-Artikel, oder Artikelsbriefe der Handwerker u. a. m.2. Eine
einzelne besondere Sache, besonders bey den Kaufleuten, eine einzelne Art
Waaren. Ein Artikel von Waaren. Ich habe diesen Artikel noch nicht verkauft.3.
In der Sprachkunst, ein Redetheil, welcher die Art und Weise der
Selbstständigkeit der Substantive bezeichnet, und sich im Deutschen in den
bestimmten, (der,) und unbestimmter Artikel, (ein) theilet. Die ältern
Sprachlehrer nannten ihn das Geschlechtswort; allein da er das Geschlecht der
Substantive nicht mehr als die Adjective und manche Pronomina bezeichnet, so
ist die alte fremde Benennung dieser einheimischen billig vorzuziehen, indem
diese bloß dazu dienet, einen ganz falschen Begriff von diesem Redetheile
zu geben und zu unterhalten. [
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