Ärgern
, verb. reg. act. von dem Comparativo, ärger, im Gegensatze
des Verbi dessen.1. * Ärger, d. i. schlechter machen, in der eigentlichen
Bedeutung. So sagte man ehedem, eines Gut ärgern, in Abnahme bringen;
eines Pferd ärgern, abtreiben; ein Stift ärgern, schwächen, u.
s. f. wie aus den von Frisch angeführten Beyspielen erhellet. Die uoho die
de uuingarten geargerent, die Füchse die den Weingarten verdorben,
heißt es schon bey dem Willeram 2, 15. Das Schwed. arga wird noch in eben
diesem Sinne gebraucht, und von dem Niedersächsischen ergheren hat
Ölrichs in Glossar. ad Statuta Bremens. h. v. viele Beyspiele
angeführet. Auch in einigen Oberdeutschen Gegenden sagt man noch jetzt: es
ärgert sich mit ihm, es verschlimmert sich. Das Übel ärgert sich
u. s. f. Allein im Hochdeutschen ist diese Bedeutung völlig veraltet.2. Im
moralischen, besonders biblischen Verstande, durch strafbare Handlungen
lebhafte Empfindungen des Unerlaubten bey andern erwecken, und zugleich zum
Bösen reitzen, zum Ärgernisse gereichen. Einen ärgern. Einen mit
etwas ärgern. Ärgert dich dien rechtes Auge, u. s. f. Matth. 5, 29.
f. Ingleichen als ein Reciprocum, sich an etwas ärgern, ein
Ärgerniß daran nehmen.3. Zum Zorne reitzen, erzürnen, doch mehr
von einem geringen Grade des Zornes, der mehr auf die innere Empfindung als auf
den äußern Ausdruck wirket. Einen ärgern. Ingleichen, sich
ärgern, sich über jemanden, oder über etwas ärgern.Anm.
Ärgern, Nieders. argern, bey dem Notker argeron, im Schwabenspiegel,
ergern, kommt in allen drey Bedeutungen schon seit dem eilften Jahrhunderte
vor. Das Substantiv die Ärgerung gebraucht zwar Notker für Scandalum,
und Steinbach führt es auch noch für indignatio und offendiculum an;
allein im Hochdeutschen ist es völlig ungebräuchlich. [
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