Anwerben
, verb. irreg. act. (
S. Werben,) welches am eigentlichsten, durch Tausch an
sich bringen, hernach aber überhaupt an sich handeln bedeutet, jetzt aber
nur noch in zwey Fällen üblich ist. 1) Mit der vierten Endung des
Nennwortes, von Soldaten, die man zu seinem Dienste beweget. Truppen, Soldaten,
ein Kriegsheer anwerben. In weiterer Bedeutung, doch nur im Scherze, jemanden
bewegen, in eine gewisse Verbindung mit uns oder andern zu treten. Jemanden zu
einer Reise, zu einem Spiele, zu einem Pikenik anwerben. 2) Mit der
Präposition um, eine weibliche Person für sich, oder einen andern zur
Ehe verlangen, besonders so fern solches feyerlich und öffentlich
geschiehet. Er hat um sie angeworben. Es haben schon viele um sie angeworben.
Darf ich für jemand anders um sie anwerben? Cron. So auch der Anwerber,
welcher in fremden Nahmen um eine Person anwirbt, und die Anwerbung, in beyden
Bedeutungen, besonders der letzten. Anwerbung um eine Person thun. Die
Anwerbungsrede, welche im Nahmen des Freyers an die Ältern oder Verwandten
einer Person, um welche man anwirbt, gehalten wird. [
403-404]