Der Anweiser
, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, der dazu gesetzt ist,
andere anzuweisen, in der ersten eigentlichen Bedeutung. So führet bey den
Floßwerken derjenige, der zum Anweisen des Holzes bestimmt ist, den Nahmen
eines Anweisers. Der Assignant, oder der einem andern Geld anweiset, wird
gleichfalls so genannt. Endlich heißt an einigen Orten auch der Curator,
der unmündigen Personen bestellet wird, ein Anweiser. [
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