Die Anweisung
, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anweisens in allen
Bedeutungen des Verbi. Die Anweisung des Holzes, der Arbeiter. Die Anweisung
einer Summe Geldes, oder eines Gläubigers an unsern Schuldner, die
Assignation. Einem Anweisung geben, ihn durch Anweisung bezahlen. Ferner die
Einweisung in ein Lehen, ein Gut u. s. f. wofür an einigen Orten ein
gewisses Anweisungsgeld bezahlet wird. Endlich auch der Unterricht zur
Einrichtung seines Verhaltens. Einem in oder zu etwas Anweisung geben. In den
Bergwerken wird dieses Wort über dieß noch für Werkmahl, Anzeige
gebraucht. Das Erz hat gute Anweisung, macht viele Hoffnung. 2) Eine Schrift,
welche eine Anweisung enthält, so wohl die Anweisung einer Summe Geldes,
als auch den Unterricht. [
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