Anweisen
, verb. irreg. act.
S. Weisen, an etwas weisen, d. i. weisen, wo man etwas
thun oder bekommen soll.1. Eigentlich. Einem Holz anweisen, ihm die Bäume
im Walde zeigen und bezeichnen, welche er bekommen soll, welches von den
Förstern, zuweilen an besondern Anweisetagen, gegen ein gewisses Anweise-
oder Stammgeld geschiehet. Einem einen Platz zum Bauen anweisen. Einem seine
Wohnung anweisen. Einem Geld anweisen, ihm jemanden bestimmen, der ihn
bezahlet; im mittlern Lateine assignare. Ich habe ihn an dich angewiesen, Geld
bey dir zu heben. Angewiesenes Geld, welchesman einem andern angewiesen oder
assigniret hat. Wenn man aber denjenigen im gemeinen Leben den Angewiesenen
nennet, der in eines andern Nahmen zahlet, oder an welchen man seinen
Gläubigen weiset, so ist solches ein Mißgebrauch dieses Participii,
welches eigentlich dem gemeinschaftlichen Gläubiger, oder demjenigen,
welcher angewiesen wird, zukommt. Einen anweisen, ihm einen gewissen bestimmten
Ort zeigen. So weiset der Hausknecht den Gast an, und so werden im Bergbaue und
andern Lebensarten die Arbeiter angewiesen, wenn man ihnen die jedes Mahl
nöthige Arbeit aufgibt. Folge mir, ich will deiner Thätigkeit ein
rühmlicher Feld anweisen. In noch weiterer Bedeutung wird in der
Landwirthschaft auch der Hopfen gestängelt und angewiesen, wenn man den
Ranken die gehörige Richtung gibt.2. In weiterer und zum Theil
figürlicher Bedeutung mit verschiedenen Nebenbegriffen. 1) Einweisen, in
den Besitz einer Sache setzen, besonders in den Rechten. Gut anweisen
heißt, wenn der Lehnherre seinem manne anzeigt oder weist an ein gut,
darinn er ihm ein lehen oder geding versprochen hat, Glossae jur. Saxon.
Ingleichen, den Gläubiger in ein unbewegliches Gut, vermöge des
ersten Decretes einsetzen, so daß er zwar die Verwahrung, aber noch nicht
den Genuß desselben bekommt, welches in Oberdeutschland anleiten genannt
wird;
S. dieses Wort. 2) Jemandes Handlungen durch Unterricht
und Beyspiel bestimmen; im mittlern Lateine advisare. Einen zu etwas anweisen.
Er ist zu allem Guten angewiesen worden. Sollte man doch denken, du wärest
zu lauter Boßheiten angewiesen worden. Von dem, was man nur zu wissen
braucht, sagt man lieber unterweisen, unterrichten. 3) Befehlen, doch in einem
glimpflichern Verstande, als dieses Zeitwort, und größten Theils nur
in den Kanzelleyen. Ich bin darauf angewiesen, dergleichen Unordnungen nicht zu
gestatten. Ihr habt demnach die Unterthanen dahin anzuweisen, daß
dergleichen Unfug vermieden werde.Anm. Einen anweisen bedeutete ehedem im
Niedersächsischen auch einem einen weisen Rath geben, welche Bedeutung mit
der obigen zweyten genau zusammen hänget. [
401-402]