Ankündigen
, verb. reg. act. welches das Frequentativum des im
Hochdeutschen ungewöhnlichen Verbi ankünden ist, einem feyerlich
bekannt machen, feyerlich anfangen. Einem den Krieg ankündigen. Man hat
ihm sein Todesurtheil angekündiget. Figürlich. Wenn sie den frohen
Abendstern segnen, der das Ende ihrer Arbeit ankündigt, Dusch. Daher die
Ankündigung. [
327-328]