Der Angriff
, des -es, plur. die -e, das Verbale von angreifen, so wohl die
Handlung des Angreifens zu bezeichnen, als auch den Ort, wo etwas angegriffen
wird.1. Die Handlung; und zwar, 1) in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. So
heißt in den Lehnsrechten, den Angriff verrichten, zum Zeichen der
Mitbelehnschaft an den Mantel dessen, der belehnt wird, greifen. 2) In der
figürlichen Bedeutung. (a) Die Verhaftnehmung eines Schuldigen, besonders
in den Rechten, wo dieses der erste Angriff genannt wird, im Gegensatze des
zweyten, der von dem Scharfrichter bey der Tortur geschiehet. Ingleichen das
Recht, Übelthäter in Verhaft zu nehmen, daher den Angriff haben,
dieses Recht besitzen.
S. Haltaus H. v. (b) Eine feindliche That, besonders die
Handlung dessen, der zuerst thätig beleidiget. Der Angriff im Kriege. Den
Angriff thun, angreifen. Einen Angriff auf etwas thun. Der Feind that einen
Angriff auf die Festung. Der Angriff war blutig. Ingleichen in weiterer
Bedeutung, eine jede heftige Wirkung von außen. Große Leute weichen
oft den leichtesten Angriffen, [
307-308] und es ist in
ihrer Seele allemahl eine Seite, die nicht gehörig besetzt ist. (c) Der
Anfang in einer Sache, doch nur in einigen wenigen Fällen. So wird bey den
Webern der Anfang eines Gewebes der Angriff genannt. Zum Angriffe geschlichtet,
geschlichtet, damit man anfangen kann zu weben.2. Der Ort, wo man etwas
angreift, an verschiedenen Werkzeugen, wofür man doch lieber der Griff
sagt. Indessen werden bey den Schlössern die kleinen Zähne an den
Riegeln der Schlösser, an welche der Schlüssel greifen muß, der
Angriff genannt.Anm. Anagriff kommt schon bey dem Willeram von der
Berührung mit den Händen vor, und in den Longobardischen Rechten
bedeutet. Anagrip die gewaltsame Bemächtigung einer Sache. [
309-310]