Anfechten
, verb. irreg. act.
S. Fechten. 1. Eigentlich, fechtend, d. i. mit den
Waffen, angreifen; welche Bedeutung aber nicht mehr üblich ist. 2.
Figürlich. 1) Einen schwachen Angriff auf etwas thun, im figürlichen
Verstande. Von einer Krankheit angefochten werden. Das ficht meine Ehre an.
Auch diese Bedeutung ist bey guten Hochdeutschen Schriftstellern
ungewöhnlich, ob sie gleich im Oberdeutschen häufig vorkommt. 2) Mit
schwachen oder bloß scheinbaren Gründen angreifen, zum Unterschiede
von dem bestreiten. Eines andern Meinung anfechten. Einen Satz anfechten.
Besonders den Besitz einer Sache vor Gerichte auf diese Art, d. i. mit
schwachen, bloß scheinbaren Gründen, streitig machen. Einen Kauf,
einen Tausch, einen Vertrag anfechten. 3) Zum Bösen reitzen, den Verstand
mit Zweifeln versuchen, im theologischen Verstande. Von dem Satan, von der
Sünde angefochten werden. 4) Bekümmern, beunruhigen, so wohl im
theologischen Verstande, als auch im gemeinen Leben. Das lasse ich mich nicht
anfechten, ich lasse mich dadurch nicht unruhig machen. Er läßt sich
nichts anfechten, bekümmert sich um nichts. Was, Geyer, ficht ihn an?
Less. was fällt ihm ein, beunruhiget ihn?Anm. Anfechten, Schwed. anfekta,
Dän. anfegte, kommt bey den Schriftstellern der ältern und mittlern
Zeiten noch häufig in der ersten und eigentlichen Bedeutung vor. Er fiht
die mih anafehtent, sagt Notker Ps. 34, 1. Mehr Beyspiele hat frisch gesammelt.
Auch in der Bedeutung des Versuchens zum Bösen ist es alt, weil es in
diesem Verstande schon bey dem Notker vorkommt. [
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