Die Anfechtung
, plur. die -en, 1) Die Bestreitung einer Sache mit bloß
scheinbaren oder wahrscheinlichen Gründen. Die Anfechtung eines Satzes,
einer Meinung. Ingleichen, im gerichtlichen Verstande. Die Anfechtung des
Besitzes, eines Gutes, eines Kaufes. In dieser Bedeutung ist der Plural wenig
gebräuchlich. 2) Im theologischen Verstande, so wohl Reitzung zum
Bösen, als auch Versuchung des Verstandes, z. B. durch Zweifel. Anfechtung
leiden. Die Anfechtung überwinden. Zur Zeit der Anfechtung fallen sie ab.
Noch mehr aber im Plural. Viele Anfechtungen haben, erdulden.1.
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