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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Anfallsrecht | | Der Anfang

Anfälschen

, verb. reg. act. durch unechten Zusatz einen bessern Schein, Geschmack u. s. f. geben. Den Wein anfälschen, wenn man den Geschmack oder die Farbe durch Zusätze zu erhöhen sucht. Waaren anfälschen, ihnen ein besseres Ansehen geben. S. An, Anm. 7. [289-290]
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