Anerkennen
, verb. irreg. act. (
S. Kennen.) 1) * So viel als das einfache erkennen, in
welchem Falle aber das an eine müßige Verlängerung ist. 2) In
engerer Bedeutung. (a) Bey den neuern Philosophen, mit klarer Unterscheidung
der Merkmahle erkennen, appercipere. Daher die Anerkenntniß, die deutliche
Erkenntniß, Apperception. (b) Erkennen und eingestehen. Jemandes
Wohlthaten anerkennen. Die Ehre ist äußere Anerkennung unserer
Vorzüge. Da es denn auch nicht unfüglich für das Latein.
recognosciren, im gerichtlichen Verstande gebraucht wird. Seine Handschrift,
seine Unterschrift anerkennen. [
285-286]