+ Anbelangen
, verb. reg. act. eine unnöthige Oberdeutsche
Verlängerung des Zeitwortes anlangen, in der R. A. was mich anbelanget,
was dich anbelanget, den ersten Punct anbelangend. Noch verwerflicher ist das
Substantiv der Anbelang. In Anbelang dieser Sache, was diese Sache anlanget
oder betrifft.
S. Anlangen. [
267-268]