Anlangen
, verb. reg. welches auf gedoppelte Art gebraucht wird.I. Als
ein Neutrum, 1. Mit dem Hülfsworte seyn, von einem entfernen Orte
ankommen, welcher Nebenbegriff der Entfernung in der Wurzel lang liegt. An
einem Orte anlangen. Bey einem anlangen. Zu Schiffe, zu Pferde, zu Fuße
anlangen. Der Bothe ist noch zu rechter Zeit angelanget. Der Gesandte ist in
England, in Paris, in Madrit bereits angelanget.2. Mit haben, * der Gegenstand
eines Ausspruches seyn, doch nur im Vordersatze mit was oder so viel und so im
Nachsatze, diesen Gegenstand des folgenden Ausspruches zu bezeichnen. Was mich
anlanget, so bin ich noch gesund. Was diese Sache anlanget, so halte ich nichts
davon. Oder auch im Participio. Die Reise anlangend, so wird selbige nicht
erfolgen. Es ist in dieser ganzen Bedeutung im Hochdeutschen meist veraltet,
und nur noch in den Kanzelleyen üblich. In den bessern Schreibarten
gebraucht man dafür betreffen, nur daß dieses von einem weitern
Umfange der Bedeutung ist. Das ohne Noth verlängerte anbelangen ist noch
verwerflicher.II. Als ein Activum, bitten. Einen um etwas anlangen, um ein Amt
anlangen, um recht und Gerechtigkeit anlangen. Diese ist nur noch im
Oberdeutschen bekannt, im Hochdeutschen aber fast völlig verschwunden,
außer daß sie noch hin und wieder in den Kanzelleyen vorkommt.
Ältere Beyspiele hat Haltaus h. v. gesammelt, aus welchem zugleich
erhellet, daß anlangen ehedem auch für belangen, d. i. in Anspruch
nehmen, vor Gerichte verklagen, gebraucht worden.Das Substantiv die Anlangung,
plur inusit. wird nur in der Bedeutung des ersten Neutrius für Ankunft aus
der Ferne gebraucht. [
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