* Der Ammeister
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Titel, der an einigen Orten
Oberdeutschlandes gewissen obrigkeitlichen Personen gegeben wird, und so viel
als Ammannenmeister bedeutet. So führen z. B. in Strasburg die obersten
sechs Rathspersonen, die die höchste Gewalt bey dem Stadtregimente haben,
diesen Nahmen.
S. Ammann. [
249-250]