* Der Ammann
, des -es, plur. die -e, oder -männer, ein noch im
Oberdeutschen übliches Wort für Amtmann. So wird noch in Strasburg
der Unterschuldheiß, in Lindau der Reichsvogt, in Weil und Buchhorn der
Stadtvogt, in Aalen der Stadtschuldheiß; und in Graubünden die
vorsitzende Person in einem Gerichte, Ammann genannt. Daher das Ammannamt, die
Würde und das Amt eines Ammannes.
S. Amtmann. [
249-250]