Das Altentheil
, des -es, plur. die -e, in Niedersachsen, derjenige Theil, den
sich die Alten, d. i. die Ältern, vorbehalten, wenn sie einen Hof ihren
Kindern übergeben; in der Mark Brandenburg das Alttheil. Wenn der Vater
seinen Kindern seinen Hof übergibt, so ziehet er sich in das Altentheil
zurück, und heißt alsdann ein Altsitzer, Altvater, und wenn es eine
Frau ist, Altmutter. [
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