Allerhöchst
, adj. et adv. welches der verlängerte Superlativus von
hoch ist, und 1) von Gott gebraucht wird, dessen unendliche Erhabenheit
über alle Geschöpfe auszudrucken. Der allerhöchste Gott.
Ingleichen, als ein Substantiv: der Allerhöchste wolle sie begleiten. 2)
In der Hofsprache der Kanzelleyen wird dieses Wort häufig von
königlichen und kaiserlichen Personen gebraucht. Se. Majestät haben
die allerhöchste Entschließung gefasset. Besonders zur
Verlängerung des Fürwortes derselbe. Allerhöchstdieselben
geruhen, sich in Unterthänigkeit vortragen zu lassen, u. s. f. Kaiserliche
Majestät wollen hiermit ohnverhalten, wie Allerhöchstdenenselben
hinterbracht worden. Der Hofstyl wird nun wohl von dergleichen Barbarismen
nicht zu reinigen seyn, wenn gleich die Sprachlehrer es noch so oft
wiederhohlen, daß die Pronomina keiner Comparation fähig sind. In den
Kanzelleyen wird dieses Allerhöchst in noch mehrern eben so widersinnigen
Zusammensetzungen angebracht, und man würde daselbst einen verstorbenen
Monarchen zu entehren glauben, wenn man ihn nicht den Allerhöchstseligen
nennete.
S. auch Höchst in Hoch. [
213-214]