+ Abverdienen
, verb. reg. act. 1) Durch Dienste von einem andern an sich
bringen. Einem viel Geld abverdienen. 2) Durch Dienste und deren Werth
bezahlen. So kann der Handwerker einen Vorschuß, eine Schuld abverdienen,
wenn er sich selbige an dem verdienten Arbeitslohne abziehen läßt.
S. auch Abdienen. [
129-130]