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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Aburtheilen

, verb. reg. act. in den Rechten, 1) durch Urtheil und Recht aberkennen. Einem etwas aburtheilen. 2) Mit [127-128] einem Endurtheile entscheiden. Einen abgeurtheilten Rechtshandel wieder auf die Bahn bringen. [129-130]
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