Abstreiten
, verb. irreg. act.
S. Streiten. 1) Durch einen Rechtshandel entziehen,
abrechten. Er hat mir einen Garten, ein Haus abgestritten. Noch mehr aber, 2)
streitig machen, durch Gründe und Gegengründe zu entziehen suchen.
Einem seinen Grund und Boden abstreiten.
Ein Kind sucht Kindern oft den Apfel abzustreiten, Haged.
3) Mit Gründen gegen geäußerte
Gegengründe absprechen, dessen Besitz verneinen. Man will uns alle
Vorzüge abstreiten. 4) Durch Gründe gegen eines andern
Gegengründe verneinen. Das lasse ich mir nicht abstreiten. [
119-120]