Abschieben
, verb. irreg.
S. Schieben.1) Ein Activum. (a) Durch Schieben von einem
Orte entfernen, von etwas hinweg schieben. Den Tisch, einen Schrank abschieben,
von der Wand. Und zuweilen im gemeinen Leben auch [
89-90] figürlich, eine Schuld, ein Verbrechen von sich abschieben. (b)
Jemanden abschieben, im Kegelspiele, wenn auf die meisten geschoben wird, mehr
schieben, als er. (c) Was zu viel war, abschieben, eben daselbst, durch
Schieben vermindern. Das Verlorne abschieben, es wieder gewinnen.2. Ein
Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, nur in der Landwirthschaft, wo es von
den Pferden, dem Horn- und Schafviehe gebraucht wird, und die letzten
Füllen-Kalbs- oder Lammeszähne verlieren, bedeutet, welches bey den
Schafen im fünften oder sechsten Jahre geschiehet. Die Kuh hat noch nicht
abgeschoben. Abgeschobenes Vieh, welches abgeschoben hat. [
91-92]