Abschicken
, verb. reg. act. 1) Von einem Orte wegschicken, absenden. Einen
Bothen, einen Brief, Waare abschicken, wofür man in der höhern
Schreib- und Sprechart absenden saget. 2) Sein Gebeth zu Gott abschicken,
Seufzer zu dem Himmel, fromme Wünsche zur Vorsicht abschicken, in
figürlicher Bedeutung. Daher die Abschickung. [
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