Abrufen
, verb. irreg. act.
S. Rufen. 1) Von einem erhabenen Orte mit lauter Stimme
verkündigen. Der Nachtwächter hat schon zehen abgerufen, weil solches
ehedem von einem erhöheten Orte geschah. 2) Zum letzten Mahle rufen. Der
Wächter ruft ab, hat schon abgerufen, ruft gegen Morgen zum letzten Mahle
ab. 3) Von einem Orte wegrufen. Jemanden aus der Kirche, aus der Komödie
abrufen. Einen von seinen Geschäften abrufen. Einem die Kunden, die
Kaufleute abrufen, eine gewöhnliche Unart der kramenden Handwerker, wenn
sie nicht weit von einander feil haben. Besonders in fremden Diensten
befindliche Vasallen zu sich rufen, mit einem Lateinischen Worte avociren.
S. auch Abberufen. 4) Durch Rufen erreichen. Er ist
bereits so weit, daß man ihn nicht mehr abrufen kann. 5) + Sich abrufen,
sich matt und müde rufen, ist niedrig. Daher die Abrufung.Anm. Geld
abrufen, wird in Oberdeutschland auch für verrufen gesaget; ingleichen der
Abruf des Geldes. [
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