Abnarben und Abnärben
, verb. reg. act. 1) Bey den Lederbereitern und Pergamentern,
die Haare von der äußern Seite abstoßen; welche Seite alsdann
narbig aussiehet, und daher die Narbenseite genannt wird, im Gegensatze der
Aas- oder Fleischseite. In dieser Bedeutung lautet es gemeiniglich
abnärben. 2) Bey andern Lederarbeitern ist abnarben, die Narbe, d. i.
die- [
73-74] Oberhaut der Felle abnehmen. 3) In
Niederdeutschland ist abnarben, eine Heide abmähen.
S. Narbe. Daher die Abnärbung und
Abnarbung. [
75-76]