Abliefern
, verb. reg. act. 1) In eines andern Gewahrsame liefern.
Getreide, Soldaten, Geld, einen Gefangenen abliefern. 2) Gehörig oder
völlig liefern. Die Bauern haben das ausgeschriebene Getreide noch nicht
abgeliefert. Daher die Ablieferung, so wohl die Handlung des Ablieferns, als
auch was geliefert wird. [
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