Ableihen
, verb. irreg. act.
S. Leihen, so viel als ablehnen, als ein Darlehn
erhalten, in der höhern Schreibart. Einem eine Summe Geldes, ein Buch, ein
Pferd ableihen. So auch die Ableihung.Anm. Ablehnen und ableihen, sind so wie
die einfachen lehnen und leihen bloß in der Mundart unterschieden, indem
jenes mehr Nieder-dieses aber mehr Oberdeutsch ist. Man hält daher auch
ableihen für edler und anständiger als ablehnen, weil es durch den
allgemeinen Gebrauch im Hochdeutschen nicht so verunedelt worden, als das
letztere. [
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