Abdingen
, verb. irreg. act. (
S. Dingen) einen Nachlaß an dem geforderten
Kaufpreise durch Dingen erhalten; edler abhandeln. Ich habe ihm fünf
Thaler abgedungen. Er läßt sich nichts abdingen.Anm. Ehedem bedeutete
dieses Zeitwort auch so viel als abspänstig machen; wovon man ein Beyspiel
beym Haltaus h. v. sehen kann. Im Oberdeutschen sagt man für abdingen auch
abmarkten. [
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