Abdienen
, verb. reg. act. 1) + Durch persönliche Dienste bezahlen;
im gemeinen Leben. Der Knecht dienet eines Schuld, der Sol- [
17-18] dat einen Vorschuß ab. Abdienen gehet mehr auf die
persönlichen Dienste selbst, das gleichfalls niedrige abverdienen aber auf
den Verdienst oder den Werth des Dienstes nach Gelde berechnet. 2) An einigen
Oberdeutschen Höfen heißt es so viel, als die Speisen von der Tafel
tragen, so wie aufdienen daselbst, die Tafel damit besetzen,
bedeutet. [
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