Der Lehenhof, Lehnhof, Lehenshof, oder Lehnshof
Der Lehenhof, Lehnhof, Lehenshof, oder
Lehnshof,
[
1975-1976] des -es, plur. die -höfe. 1)
Der Gerichtshof eines Lehenherren, vor welchem die Lehensstreitigkeiten
abgethan, und die Lehen empfangen werden; die Lehentafel, Lehenkammer,
Lehnskammer, Lehens-Curie, das Lehensgericht; ehedem das Manngericht, das
Mannding, die Mannkammer. Dessen Kanzelley, die Lehenskanzelley, mit welchem
Nahmen aber auch wohl Lehenhöfe kleinerer Lehenherren belegt werden. 2) In
einigen Gegenden auch ein Bauerhof, so fern er ein Lehen eines andern ist.