Der Lehenherr, Lehnherr, Lehensherr, oder Lehensherr
Der Lehenherr, Lehnherr, Lehensherr, oder
Lehensherr,
[
1975-1976] des -en, plur. die -en, der
obere Eigenthumsherr eines Lehens, bey welchem dasselbe zu Lehen genommen wird;
der Erbherr, im Gegensatze des Lehenmannes, oder Vasallen. Siehe Lehenfrau.