Zweyzüngig
, [
1789-1790] adj. et adv. zwey Zungen
habend. Figürlich ist zweyzüngig, nach Befinden der Umstände zwey entgegen
gesetzte Behauptungen äußernd. Besonders nennet man einen falschen Menschen
zweyzüngig, der jemanden in seiner Gegenwart lobt, und ihm schmeichelt, ihn
aber in der Abwesenheit verkleinert.