Zweystimmig
, [
1789-1790] adj. et adv. 1. Aus zwey
Stimmen bestehend, in der Musik. Ein zweystimmiger Gesang, zum Unterschiede von
einem einstimmigen. 2. Gleichsam zwey Stimmen ausmachend, völlig zweyerley
Meinung hegend und äußernd. Zweystimmig in einer Sache seyn. Eine zweystimmige
Wahl, wo einer der Wählenden seine Stimme einem andern gegeben. Daher die
Zweystimmigkeit.