Zweystämmig
, [
1789-1790] adj. et adv. 1. Zwey Stämme
habend, aus zwey Stämmen bestehend. 2. Bey den Holzarbeitern sind zweystämmige
Balken, Pfähle u. s. f. deren zwey aus der Dicke eines Stammes geschnitten
worden; zum Unterschiede von den ein-, drey- und vierstämmigen.