Zweydeutig
, [
1787-1788] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Eigentlich, fähig, mit gleichem Rechte auf zweyerley Art gedeutet zu werden;
doppelsinnig. In, Luther verfolgte die Wahrheit, ist das Verbum verfolgen
zweydeutig. Eine zweydeutige Antwort. Sie sahe mich sehr zweydeutig an. 2.
Nicht bestimmt, oder entschieden genug, ungewiß. Eine zweydeutige Tugend, ein
tugendhafter Schein, dessen wahre Beschaffenheit ungewiß, oder verdächtig ist.