Zwar
, [
1781-1782] Conj. concessiva, die
scheinbare Ansehung zweyer Sätze zu verneinen, da denn zwar in dem Vordersatze
stehet, und im Nachsatze aber, allein, doch, seltener nichts destoweniger, oder
hingegen nach sich hat. Es stehet so wohl zu Anfange des Satzes. Zwar eine
lange Nacht wird uns trennen; allein du verlierest nicht alles in mir.
Zwar lagen hier Palmen Vom begleitenden Volk, zwar klang dort
ihr lautes Hosanna, Aber umsonst, Klopst. Zwar lehren wir und lernen beyde,
Doch unsre Wissenschaft ist Freude Und unsre Kunst Gefälligkeit, Haged.
Als auch nach einigen Worten. Es wird uns zwar eine lange
Nacht trennen, u. s. f. oder: eine lange Nacht wird uns zwar trennen u. s. f.
Du hast zwar, o Winter, alles entlaubt; aber du sollst es nicht hindern, daß
ich einen Kranz flechte. Für ob zwar ist obgleich edler und üblicher. Anm.
Diese Conjunction lautet in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem
Schilter zewaren, in dem Isidor ziuuare, bey den Schwäbischen Dichtern zeware,
im Nieders. twaar. Seiner ersten und ältesten Bedeutung nach war es ein
Versicherungswort, für gewiß, in welchem Sinne es bey allen alten
Schriftstellern vorkommt, und im Niederdeutschen noch üblich ist. Es erhellet
daraus, und aus den obigen alten Schreibarten, daß es aus ist wahr, oder
vielleicht richtiger, aus doch wahr zusammen gezogen worden, indem in der alten
Alemannischen Mundart auch tho-war, und im Alt Schwed. tho-waro für zwar
vorkommt. In einigen gemeinen Mundarten hängt man demselben gern ein müßiges en
oder n an, zwaren, zwarn.