Der Zwang
, [
1779-1780] des -es, plur. car. von dem
Verbo zwingen. 1. Der Zustand, da ein Theil des Körpers heftig zusammen
gezogen, oder heftig zu etwas gedrungen wird; nur in einigen einzelnen Fällen.
So ist bey den Pferden der Zwang eine stete, aber vergebliche Bemühung, den
Urin zu lassen. (
S. auch Hufzwang, Ohrenzwang und Stuhlzwang,) 2. der
Zustand, da man sich ängstlich bemühet, etwas zu äußern, oder zu verbergen. Der
Zwang des ältesten Hetrurischen Styles in Bildwerken, die darin sichtbare
Ängstlichkeit. Der Zwang im gesellschaftlichen Leben, die ängstliche
Beobachtung des Wohlstandes und des Cerimonielles, ängstliche Einschränkung
seiner Worte und Handlungen.
Der Zwang, ein steifer Geist, der alle Freuden störet. Mit
Bücken alles spricht, mit Lächeln alles höret, Zachar.
Sich Zwang anthun. 3. Der Zustand, da man die freyen
Handlungen anderer durch Gewalt, oder Vorstellung der Strafübel einschränket.
Der Zwang des Gesetzes. Zwang leiden. Zwang macht keine gute Christen. Noch
häufiger, 4. der Zustand, da jemandes freye Handlungen durch äußere Gewalt
eingeschränket werden, die Nothwendigkeit, etwas zu thun und zu leiden. Ich
habe es bloß aus Zwang gethan. 5. Bey den Jägern ist der Zwang die Erde, welche
der Hirsch im Gehen vermittelst der scharf zusammen gezwängten Schalen heraus
wirft.