Zuweilen
, [
1777-1778] adv. zu manchen Zeiten, dann
und wann, wie bisweilen, und das niedrigere unterweilen. Wie man den Verstand
nicht immer anstrengen kann, so ist es auch erlaubt, zuweilen etwas seichtes zu
lesen, Gell. Ehedem nur wilon, (
S.
Bisweilen.) Das vorgesetzte je, je zuweilen ist ein
unnützer Überfluß. [
1779-1780]