Zuvor
, [
1777-1778] ein Adverbium der Zeit, für
vorher, so wohl. 1. in Rücksicht auf eine vorher genannte Zeit oder Handlung.
Ich sprach ihn heute zum ersten Mahle, denn zuvor hatte ich ihn nicht gesehen.
In welcher Bedeutung doch vorher edler und üblicher ist. 2. In Rücksicht auf
die vorher verstrichene Zeit überhaupt, für ehedem, ehemahls, vormahls; eine im
Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung. 3. Absolute, wenigstens in
sehr dunkler Rücksicht auf eine im folgenden dunkel bestimmte Zeit oder
Handlung; nur noch mit einigen Verbis. Jemanden zuvor kommen, eigentlich eher
kommen, als er. Figürlich, theils eine ähnliche Handlung eher verrichten, als
er. So kommt man jemanden in dem Kaufe eines Gutes zuvor, wenn man es kauft,
ehe er den beschlossenen Kauf vollführen konnte. Theils, jemanden eine
Gefälligkeit erweisen, ehe er noch darum bittet. Daher die zuvorkommende oder
zuvorlaufende Gnade Gottes, in der Theologie, die Bearbeitung des Menschen,
welche vor dessen Vorsatz vorher gehet. Es einem zuvor thun, ihn in einer
Fertigkeit oder Handlung übertreffen; wo man auch beyde zusammen ziehen kann,
zuvorthun, indem die Bedeutung sehr figürlich ist. Anm. Im Oberdeutschen ist
dafür auch zuvorhin, ehevor, hiebevor und oft nur vor üblich.