Zusagen
, [
1767-1768] verb. reg. welches in einer
doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1)
Zu jemanden sagen, Schuld geben; eine provinzielle Bedeutung. Ich sagte ihr auf
den Kopf zu, daß dieß ihr Geliebter seyn müsse, sagte es ihr das Gesicht,
Hermes. (2) Gleich, gemäß seyn, überein stimmen; auch nur im gemeinen Leben
einiger Gegenden. Die Eckständer müssen an beyden Seiten an Dicke den folgenden
Ständern zusagen. Weil aber ihre Arbeit der himmlischen nicht zugesagt, nicht
gleich war, Opitz. (3) Es hat mir nicht zugesagt, ist mir nicht bekommen; auch
nur im gemeinen Leben. 2. Als ein Activum, sagen, daß man etwas thun wolle, wie
versprechen. Einem etwas zusagen. Jemanden seine Tochter zusagen. So auch das
Zusagen. [
1769-1770]