Der Zunder
, [
1759-1760] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Ein brennbarer Körper, welcher von einem darauf fallenden Funken zum Glimmen
gebracht, und zum Feueranmachen gebraucht wird. Man hat besonders zwey Körper
dieser Art, Lappen- oder Lumpenzunder, welcher auch nur Zunder schlechthin
genannt, und aus Lumpen gebrannt wird, und Schwammzunder, welcher aus einer Art
Baumschwämme bereitet wird. 2. Oft wird auch der glühende Hammerschlag Zunder,
und in manchen Gegenden Zünder genannt; ohne Zweifel, so fern er von dem
glühenden Eisen in Gestalt großer glühender Funken abspringet. Wenn er erkaltet
ist, bekommt er erst den Nahmen des Hammerschlages. Anm. In der ersten
Bedeutung schon im Kero Zuntru, im Nieders. Tunder, im Engl. Tinder, im Angels.
Tender, Tyndre, im Schwed. Tunder. Ehedem bedeutete es auch eine Kohle, und
besonders eine glühende Kohle, von welcher Bedeutung die heutige des
Hammerschlages vermuthlich abstammet. Es ist von zünden, nach der alten
Oberdeutschen Form, in welcher es zunden lautet, ein Ding, welches zündet,
leicht Feuer fängt. [
1761-1762]