Zumuthen
, [
1759-1760] verb. reg. act. etwas von
jemanden muthen, d. i. verlangen, ohne doch zu bestimmen, ob es bittweise,
befehlsweise, oder auf andere Art geschiehet. Einem etwas zumuthen. Muthen sie
mir das nicht zu. Die Mama konnte mir vorhin zumuthen, ich sollte ihn hassen,
Gell. So auch die Zumuthung. Im gemeinen Leben ist dafür auch anmuthen üblich.
Beyde sind von muthen, begehren, verlangen,
S. dasselbe. [
1759-1760]