Zulassen
, [
1757-1758] verb. irreg. act. (
S. Lassen.) 1. Verschlossen lassen. Eine Büchse
zulassen, sie nicht öffnen. 2. Sich nahen lassen, den Zugang verstatten.
Jemanden in das Schlafzimmer zulassen. In der Landwirthschaft läßt man den
Ochsen, das Pferd u. s. f. zu, wenn man sie sich begatten läßt, welches auch
beylassen genannt wird. 3. Nicht hindern, was man hindern könnte. Gott läßt
manches Böse in der Welt zu. Daher der zulassende Wille Gottes. Das läßt ihm
nicht zu, an etwas anders zu denken. So auch die Zulassung.