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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Zugestehen

, [1753-1754] verb. reg. act. ( S. Stehen.) 1. Die Wahrheit einer Sache einräumen, wie zugeben. Ich gestehe ihm allerdings Vorzüge zu, gebe es zu, daß er sie besitzet. 2. Bewilligen, erlauben; nur selten, und fast wie zugeben. Er wollte seinem Sohn die Heirath nicht zugestehen.
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