Zugehörig
, [
1753-1754] adj. et adv. einem zugehörend,
in dessen Dienst und Eigenthum stehend; da es denn in engerer Bedeutung
gebraucht wird, als gehörig und angehörig. Gleichfalls mit der dritten Endung.
Der mir zugehörige Garten. Das Haus ist ihm zugehörig, gehöret ihm zu.